Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nein, nicht zwangsläufig. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen
Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.
Die Immobilie den Kindern übertragen
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.
Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung
Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Versteigerung der Immobilie
Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Die Immobilie vermieten
Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.
Das Haus verkaufen
Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
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